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FAQ Wichtiger Hinweis/ Disclaimer:
Die hier angegebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Richtigkeit, da offizielle Änderungen seitens der sdw gegebenenfalls nur mit einer zeitlichen Verzögerung übernommen werden können. Für nähere Infos und aktuelle Dokumente sollten daher die offizielle Homepage der sdw konsultiert werden.


FAQ

Wer kann sich bewerben?

Werden bei der zeitlichen Bewerbungsgrenze Ausnahmen gemacht?

Können außer Masterstudiengängen auch andere Zweit- oder Aufbaustudiengänge gefördert werden?

Muss ich mich als Lehramtsstudierende/Lehramtsstudierender beim Studienkolleg bewerben?

Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?

Zählen bei der zeitlichen Bewerbungsgrenze die Fachsemester oder die Hochschulsemester?

Wo finde ich die Bewerbungsunterlagen/ Vordrucke?

Ich bin mir unsicher ob ich die Kriterien der sdw überhaupt erfülle und möchte mir unnötigen Aufwand ersparen. Was kann ich tun?

Was muss ich bei den Leistungsnachweisen beachten?

Ich habe zwei Einschätzungen von Professoren. Reicht das?

Was bedeutet „beglaubigt“ bei den Leistungsnachweisen/ Notenspiegeln/ Einschätzungen der Hochschullehrer?

Muss ich gesellschaftliches Engagement schriftlich belegen?

Sind die Bewerbungsmappen zu kennzeichnen?

Bis wann muss ich mich bewerben?

Ich habe den Bewerbungstermin verpasst, kann ich mich trotzdem noch bewerben?

Wo reiche ich die Bewerbung ein?

Ich wurde zum Vorauswahlgespräch eingeladen. Gibt es dort einen Dresscode?

Kann ich zeitgleich durch mehrere Begabtenförderwerke gefördert werden?



Wer kann sich bewerben?
Studenten an der Universität oder Fachhochschule unabhängig vom angestrebten Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom oder Magister). Einzige Voraussetzung ist, dass du zum Zeitpunkt der Aufnahme noch mindestens vier Semester gemäß Regelstudienzeit studieren musst. Hierzu kann auch ein Master gezählt werden, wenn dieser direkt an einen Bachelor anschließt. Relevant ist immer das Semester zum Zeitpunkt der Bewerbung. Bei mehreren Studienfächern, die nicht zeitgleich begonnen worden sind, ist das zuerst aufgenommene relevant. Mehr Infos gibt es hier.
Neben Studenten können sich auch Schüler und Promovierende bewerben.



Werden bei der zeitlichen Bewerbungsgrenze Ausnahmen gemacht?
Nein, Ausnahmeregelungen sind leider nicht möglich. Die Mindestförderdauer für Studierende beträgt vier Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit des besuchten Studiengangs bzw. des angestrebten Abschlusses.



Können außer Masterstudiengängen auch andere Zweit- oder Aufbaustudiengänge gefördert werden?
Nein.



Muss ich mich als Lehramtsstudierende/Lehramtsstudierender beim Studienkolleg bewerben?
Nein. Wenn du auf Lehramt studierst, hast du die Wahl: Du kannst dich entweder um einen Platz im Studienkolleg oder um die Aufnahme in das allgemeine Förderprogramm des Studienförderwerks bewerben. Eine Bewerbung bei beiden Programmen ist allerdings nicht möglich.



Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?
Du solltest zum Zeitpunkt deiner Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein. Die Altershöchstgrenze erhöht sich jedoch um den entsprechenden Zeitraum in folgenden Situationen: abgeleistete freiwillige ökologische oder soziale Jahre, Ausfallzeiten aufgrund chronischer Krankheit, Wehr- oder Ersatzdienst, anerkannte Elternzeiten oder eine Lehre bzw. Ausbildung (Nachweise erforderlich!).



Zählen bei der zeitlichen Bewerbungsgrenze die Fachsemester oder die Hochschulsemester?
Es zählt die auf der Immatrikulationsbescheinigung ausgewiesene Fachsemesterzahl. Die Anzahl der Hochschulsemester kann durchaus nach oben abweichen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Urlaubssemester genommen wurden.



Wo finde ich die Bewerbungsunterlagen/ Vordrucke?
Alle Formulare, Deckblätter und Vorlagen für Gutachten sowie Hinweise zu den Bewerbungsmodalitäten gibt es hier. Die dort angegebene Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten.



Ich bin mir unsicher ob ich die Kriterien der sdw überhaupt erfülle und möchte mir unnötigen Aufwand ersparen. Was kann ich tun?
Wir bieten dir die Möglichkeit eines Bewerbungschecks. Unter Angabe einiger kurzer Informationen können wir dir eine Einschätzung geben und dich so bei deiner Entscheidung unterstützen.



Was muss ich bei den Leistungsnachweisen beachten?
Wenn du Studienanfänger bist und noch keine Leistungsnachweise hast, musst du drei Einschätzungen durch Fachlehrer deiner ehemaligen Schule abgeben (je eins aus dem sprachlich-literarisch-künstlerischem, dem gesellschafts-wissenschaftlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich). Alle anderen reichen alle bisherigen Leistungsnachweise ein (am besten in Form einer beglaubigten Übersicht der Fakultät). Zu mindestens drei Leistungen auf der Übersicht sind zusätzlich ein aktueller Notenspiegel (prozentuale Verteilung der Noten einer geeigneten Vergleichsgruppe) ODER ein durch einen Hochschullehrer ausgefüllte fachliche Einschätzung (Formular gibt es hier) einzureichen. Es ist möglich, Notenspiegel und fachliche Einschätzung zu kombinieren (z.B. zu zwei abgelegten Prüfungen jeweils einen zusätzlichen Notenspiegel und zu einer weiteren eine fachliche Einschätzung).



Ich habe zwei Einschätzungen von Professoren. Reicht das?
NEIN. Liegen nicht mindestens drei Leistungsnachweise mit Notenspiegel bzw. fachliche Einschätzung vor, ist die Bewerbung unvollständig und wird nicht weiter berücksichtig!



Was bedeutet „beglaubigt“ bei den Leistungsnachweisen/ Notenspiegeln/ Einschätzungen der Hochschullehrer?
„Beglaubigt“ heißt unterschrieben und mit einem offiziellen Stempel der jeweiligen Fakultät/ des jeweiligen Instituts versehen. Die Nachweise müssen nicht in einem versigelten Umschlag abgegeben werden. Es wird darum gebeten sie gemäß der angegebenen Reihenfolge in die Bewerbungsmappen einzuheften.



Muss ich gesellschaftliches Engagement schriftlich belegen?
JA. Gesellschaftliches Engagement ist unbedingt schriftlich zu belegen. Dies gilt z.B. auch für frühere Tätigkeiten als Schulsprecher oder ähnliches.



Sind die Bewerbungsmappen zu kennzeichnen?
Die Mappe mit den Originalen ist so zu kennzeichnen, dass sie von den anderen zwei Mappen, die Kopien enthalten, zu unterscheiden ist.



Bis wann muss ich mich bewerben?
Bewerbungsschluss für Studierende ist jeweils immer der 15.Januar bzw. 15. August eines jeden Jahres. Für Promovierende gelten eigene Fristen.



Ich habe den Bewerbungstermin verpasst, kann ich mich trotzdem noch bewerben?
Nein. Leider kann die sdw hier keine individuellen Entscheidungen treffen. Es ist aber natürlich möglich, sich zum nächsten Zeitpunkt zu bewerben. Dann bitte darauf achten, dass die Leistungsnachweise und andere Angaben aktualisiert wurden.



Wo reiche ich die Bewerbung ein?
Vollständige Bewerbungsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung (Mappe mit Originalen + 2 Mappen mit Kopien) in einem DIN A4 Schnellhefter fristgerecht einzureichen bei:

Herrn PD Dr.-Ing. Christoph Herrmann
Technische Universität Braunschweig
Institut für Werkzeugmaschinen und Fertigungstechnik (IWF)
Langer Kamp 19b
D-38106 Braunschweig

Raum: Neubau, 1. OG, Raum 101
Tel.: +49 531 391-7149
Fax: +49 531 391-5842
E-Mail: c.herrmann[at]tu-braunschweig.de
WWW: http://www.iwf.ing.tu-bs.de

Promovierende richten ihre Bewerbung bitte direkt an die sdw.



Ich wurde zum Vorauswahlgespräch eingeladen. Gibt es dort einen Dresscode?
Zieh dich ein wenig schicker an (saubere Jeans/ Stoffhose, Hemd/ Bluse, evtl. Sakko/ Blazer). Anzug und Krawatte bei Männern bzw. Hosenanzug bei Frauen ist nicht notwendig.



Kann ich zeitgleich durch mehrere Begabtenförderwerke gefördert werden?
Nein. Die sdw trennt nicht zwischen ideeller und materieller Förderung: Wer bei der sdw Stipendiat/in sein möchte, muss das Stipendium von ihr beziehen und an der ideellen Förderung teilnehmen. Eine zeitgleiche ideelle und/oder finanzielle Förderung durch ein anderes Begabtenförderwerk ist nicht möglich.



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